Juristische und natürliche Person sind grundlegende Begriffe des deutschen Rechts. Beide können Träger von Rechten und Pflichten sein, unterscheiden sich aber hinsichtlich ihrer Entstehung und ihrer rechtlichen Organisation. Eine natürliche Person ist grundsätzlich jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten. Eine juristische Person ist dagegen eine rechtlich selbstständige Organisation oder Vermögensmasse, der das Gesetz eigene Rechte und Pflichten zuerkennt.
Was ist eine natürliche Person?
Eine natürliche Person ist jeder Mensch. Mit der Geburt beginnt grundsätzlich die Rechtsfähigkeit, also die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Diese Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod.
Eine natürliche Person kann beispielsweise:
- Eigentum besitzen
- Verträge abschließen
- Erben
- Schulden haben
- vor Gericht klagen oder verklagt werden
- ein Unternehmen gründen
Dabei ist die Rechtsfähigkeit nicht davon abhängig, ob eine Person bereits volljährig ist. Allerdings können für bestimmte Rechtsgeschäfte zusätzliche Voraussetzungen gelten, beispielsweise die notwendige Geschäftsfähigkeit.
Was ist eine juristische Person?
Eine juristische Person ist kein Mensch, sondern eine rechtlich selbstständige Organisation, die durch gesetzliche Regelungen Rechtsfähigkeit besitzt. Sie kann dadurch selbst Rechte erwerben und Pflichten eingehen.
Zu den bekannten juristischen Personen gehören beispielsweise:
- GmbH
- Aktiengesellschaft (AG)
- eingetragener Verein (e. V.)
- Stiftung
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
Eine GmbH kann beispielsweise Eigentum besitzen, Verträge abschließen oder vor Gericht auftreten. Die Rechte und Pflichten der Gesellschaft sind grundsätzlich von denen ihrer Gesellschafter zu unterscheiden.
Juristische und natürliche Person im direkten Vergleich
| Merkmal | Natürliche Person | Juristische Person |
|---|---|---|
| Was ist sie? | Ein Mensch | Rechtlich anerkannte Organisation oder Vermögensmasse |
| Entstehung | Mit der Geburt | Durch gesetzlich geregelte Gründung bzw. Anerkennung |
| Rechtsfähigkeit | Grundsätzlich ab Geburt | Ab dem gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt |
| Ende | Mit dem Tod | Durch Auflösung bzw. Ende nach den gesetzlichen Regeln |
| Beispiele | Mensch, Arbeitnehmer, Unternehmer | GmbH, AG, Verein, Stiftung |
| Eigene Rechte und Pflichten | Ja | Ja |
| Handeln | Persönlich oder durch Vertreter | Durch Organe bzw. Vertreter |
Wie handeln juristische Personen?
Eine juristische Person kann nicht selbst körperlich handeln. Eine GmbH kann beispielsweise nicht eigenständig einen Vertrag unterschreiben. Sie handelt deshalb durch ihre Organe oder vertretungsberechtigten Personen.
Bei einer GmbH übernimmt beispielsweise der Geschäftsführer die Vertretung. Bei einer Aktiengesellschaft ist grundsätzlich der Vorstand für die Vertretung der Gesellschaft zuständig.
Wichtig ist dabei: Der Vertrag wird beispielsweise mit der GmbH geschlossen und nicht automatisch mit der Person, die für die GmbH handelt.
Beispiele aus dem Alltag
Der Unterschied lässt sich anhand eines einfachen Beispiels erklären.
Beispiel 1: Natürliche Person
Anna kauft ein Fahrrad für 800 Euro. Anna ist als Mensch eine natürliche Person. Sie kann Eigentümerin des Fahrrads werden und hat Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag.
Beispiel 2: Juristische Person
Die „Beispiel GmbH“ kauft für ihr Unternehmen einen Computer. Die GmbH ist eine juristische Person. Obwohl ein Geschäftsführer den Kaufvertrag abschließt, wird der Computer grundsätzlich Eigentum der GmbH und nicht automatisch Eigentum des Geschäftsführers.
Haftung und Vermögen
Ein wichtiger praktischer Unterschied betrifft die rechtliche Selbstständigkeit und das Vermögen. Eine juristische Person besitzt grundsätzlich ein eigenes Vermögen, das vom Privatvermögen ihrer Mitglieder oder Gesellschafter getrennt ist.
Bei einer GmbH besteht beispielsweise grundsätzlich eine Trennung zwischen dem Gesellschaftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter. Die konkreten Haftungsregeln können jedoch von der jeweiligen Rechtsform und den Umständen des Einzelfalls abhängen.
Bei einer natürlichen Person gibt es dagegen keine vergleichbare Trennung zwischen „Person“ und einem eigenständigen Gesellschaftsvermögen, weil der Mensch selbst Rechtsträger ist.
Arten juristischer Personen
Juristische Personen lassen sich vereinfacht in zwei Gruppen einteilen:
- Juristische Personen des Privatrechts
- GmbH
- AG
- eingetragener Verein
- Stiftung des Privatrechts
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- bestimmte Körperschaften
- Anstalten des öffentlichen Rechts
- bestimmte öffentlich-rechtliche Stiftungen
Welche Organisation als juristische Person gilt, hängt von den jeweiligen gesetzlichen Regelungen ab.
Merksatz
Eine einfache Eselsbrücke lautet:
Natürliche Person = Mensch.
Juristische Person = rechtlich selbstständige Organisation.
Beide können Träger von Rechten und Pflichten sein, obwohl nur die natürliche Person ein Mensch ist.
Fazit
Der Unterschied juristische und natürliche Person besteht vor allem darin, dass eine natürliche Person ein Mensch und eine juristische Person eine rechtlich anerkannte Organisation oder Vermögensmasse ist. Beide können Rechte und Pflichten haben und am Rechtsverkehr teilnehmen. Während natürliche Personen ihre Rechtsfähigkeit grundsätzlich mit der Geburt erlangen, entsteht die Rechtsfähigkeit juristischer Personen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Juristische Personen wie GmbH, AG oder eingetragene Vereine handeln dabei durch ihre Organe oder vertretungsberechtigten Personen.
