FCA und EXW sind zwei Incoterms, die festlegen, welche Aufgaben, Kosten und Risiken beim Transport von Waren der Verkäufer beziehungsweise der Käufer übernimmt. Bei FCA (Free Carrier) übergibt der Verkäufer die Ware an einen vom Käufer benannten Frachtführer oder an eine andere benannte Partei. Bei EXW (Ex Works) stellt der Verkäufer die Ware grundsätzlich lediglich an seinem eigenen Standort zur Abholung bereit. Der wichtigste Unterschied liegt daher darin, wann die Lieferung als erfüllt gilt und ab welchem Punkt Kosten und Risiken auf den Käufer übergehen.
Was bedeutet EXW?
EXW steht für Ex Works beziehungsweise „ab Werk“. Der Verkäufer hat bei diesem Incoterm vergleichsweise wenige Verpflichtungen.
Der Verkäufer muss grundsätzlich:
- die Ware bereitstellen
- die Ware entsprechend dem Vertrag verpacken
- den Käufer über die Abholbereitschaft informieren
- die Ware am vereinbarten Ort zur Verfügung stellen
Der Käufer übernimmt dagegen weitgehend die Organisation des Transports. Dazu gehören normalerweise Abholung, Haupttransport, Versicherung und Einfuhrabwicklung.
Was bedeutet FCA?
FCA steht für Free Carrier beziehungsweise „frei Frachtführer“. Hier übernimmt der Verkäufer mehr Verantwortung als bei EXW.
Der Verkäufer muss die Ware an einem vereinbarten Ort an den vom Käufer benannten Frachtführer oder eine andere benannte Partei übergeben. Je nach vereinbartem Lieferort können auch bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit der Ausfuhrabfertigung beim Verkäufer liegen.
FCA kann beispielsweise vereinbart werden:
- Beim Verkäufer: Der Verkäufer lädt die Ware auf das vom Käufer organisierte Transportmittel.
- An einem anderen vereinbarten Ort: Der Verkäufer bringt die Ware zu diesem Ort und übergibt sie dort dem Frachtführer.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
| Merkmal | EXW | FCA |
|---|---|---|
| Bedeutung | Ex Works | Free Carrier |
| Bereitstellung der Ware | Verkäufer stellt Ware bereit | Verkäufer übergibt Ware an Frachtführer |
| Verladung beim Verkäufer | grundsätzlich Käufer | grundsätzlich Verkäufer |
| Transportorganisation | Käufer | Käufer |
| Exportabfertigung | für den Verkäufer grundsätzlich nicht vorgesehen | grundsätzlich Verkäufer |
| Risikoübergang | bei Bereitstellung am vereinbarten Ort | bei Übergabe an den Frachtführer bzw. nach vereinbarter FCA-Regel |
| Verantwortung des Verkäufers | sehr gering | höher |
| Geeignet für | bestimmte Abholsituationen | häufig besser für internationalen Warenhandel |
Kosten und Risiko
Bei EXW trägt der Käufer bereits ab der Bereitstellung der Ware einen großen Teil der Kosten und Risiken. Das kann insbesondere bei internationalen Geschäften problematisch sein, wenn der Käufer die Exportformalitäten im Land des Verkäufers nicht selbst durchführen kann.
Bei FCA übernimmt der Verkäufer mehr Verantwortung bis zur vereinbarten Übergabe. Dadurch kann FCA bei internationalen Lieferungen praktischer sein.
Vereinfacht gilt:
EXW:
Verkäufer → Ware bereitstellen → Risiko geht früh auf Käufer über → Käufer organisiert Transport
FCA:
Verkäufer → Ware bereitstellen/verladen bzw. transportieren → Übergabe an Frachtführer → Käufer organisiert weiteren Transport
Zoll und Exportabwicklung
Ein besonders wichtiger Unterschied betrifft die Ausfuhrabfertigung. Bei EXW ist der Käufer grundsätzlich für die Ausfuhr verantwortlich. In internationalen Geschäften kann das allerdings Schwierigkeiten verursachen, weil ein ausländischer Käufer möglicherweise nicht ohne Weiteres als Ausführer im Land des Verkäufers auftreten kann.
Bei FCA übernimmt der Verkäufer grundsätzlich die Ausfuhrabfertigung. Deshalb kann FCA für internationale Lieferungen häufig praktikabler sein.
Allerdings sollte immer geprüft werden, welcher konkrete Lieferort vereinbart wurde, da sich daraus unterschiedliche Pflichten ergeben können.
Beispiel: Lieferung von Deutschland nach Indonesien
Ein deutscher Hersteller verkauft Maschinen an einen Kunden in Indonesien.
Bei EXW:
- Der deutsche Verkäufer stellt die Maschine in seinem Werk bereit.
- Der indonesische Käufer organisiert die Abholung.
- Der Käufer organisiert grundsätzlich den Transport.
- Der Käufer trägt bereits sehr früh das Transportrisiko.
- Die Exportabwicklung liegt grundsätzlich beim Käufer.
Bei FCA:
- Der deutsche Verkäufer bereitet die Maschine für die Übergabe vor.
- Je nach vereinbartem FCA-Ort lädt er die Ware auf das vom Käufer bereitgestellte Transportmittel oder bringt sie zum vereinbarten Übergabeort.
- Der Verkäufer übernimmt grundsätzlich die Exportabfertigung.
- Nach der Übergabe an den benannten Frachtführer trägt der Käufer die weiteren Risiken und Kosten.
FCA oder EXW?
Die Wahl hängt von der konkreten Lieferkette und den Möglichkeiten des Käufers ab.
| Situation | Häufig passende Variante |
|---|---|
| Käufer kann die Abholung vollständig organisieren | EXW möglich |
| Käufer hat Schwierigkeiten mit der Exportabwicklung | FCA häufig sinnvoller |
| Verkäufer soll die Ware beim eigenen Standort verladen | FCA |
| Verkäufer soll die Exportformalitäten übernehmen | FCA |
| Verkäufer möchte möglichst wenige Verpflichtungen | EXW |
Wichtig ist außerdem, den genauen Lieferort im Vertrag anzugeben. Bei FCA kann beispielsweise „FCA Werk des Verkäufers“ etwas anderes bedeuten als „FCA Terminal eines Frachtführers“.
Fazit
FCA und EXW unterscheiden sich vor allem hinsichtlich der Verantwortung des Verkäufers, des Risikoübergangs und der Exportabwicklung. Bei EXW stellt der Verkäufer die Ware grundsätzlich nur zur Abholung bereit, während der Käufer nahezu den gesamten weiteren Ablauf übernimmt. FCA verpflichtet den Verkäufer zu einer weitergehenden Übergabe an den benannten Frachtführer und umfasst grundsätzlich auch die Ausfuhrabfertigung durch den Verkäufer. Für internationale Geschäfte kann FCA gegenüber EXW deshalb häufig die praktischere Lösung sein.
